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Gemeinde Längenfeld -   +43 5253 5205 gemeinde@laengenfeld.gv.at

Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Längenfeld ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Gemeindewebsite www.längenfeld.at.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vollständig vereinbar.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieser Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.


Feedback und Kontakt
Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit unserer Website ist uns ein großes Anliegen. Unsere Angebote und Service auf dieser Website wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit Beschreibung des Problems und ggf. unter Anführung der URL(s) oder des Dokumentes an meldeamt@laengenfeld.tirol.gv.at.

 

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.






Öffnungszeiten

 

Montag - Freitag:

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

Adresse

 

Gemeinde Längenfeld

Oberlängenfeld 72
6444 Längenfeld
Telefon: +43 5253 5205
gemeinde@laengenfeld.gv.at

Augenblicke

 

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